Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation
Fleischer & Teusner Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Vermessung

Kosten

Die Kosten für die hoheitlichen Dienstleistungen im Vermessungswesen sind gesetzlich geregelt und werden nach der Gebührenordnung für das Amtliche Vermessungswesen und der amtlichen Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW) abgerechnet. Die Anwendung der Tarifstellen für die Gebührenerhebung ist zwingend vorgeschrieben und für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich.

Alle übrigen Tätigkeiten (wie z.B. Ingenieursvermessungen) werden in Anlehnung an die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) abgerechnet.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes kostenfreies Angebot.