Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Aufgrund einer Vielzahl von baurechtlichen Vorschriften gewinnt die baurechtliche Beratung zunehmend an Bedeutung und wird auch verstärkt in Anspruch genommen. Dabei unterscheidet man das Baurecht grundsätzlich in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Das Planungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bundesweit einheitlich geregelt, erklärt „was wo“ gebaut werden kann und regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Das Bauordnungsrecht, als Landesrecht, wird von den Bundesländern in Landesbauordnungen geregelt, regelt demgegenüber vor allem „wie“ gebaut werden kann und regelt damit die bautechnischen Anforderungen an ein Bauvorhaben (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz).
Wir prüfen für Sie die Rahmenbedingungen, u.a. ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt, ob evtl. Baulasten auf dem Grundstück liegen oder welche Grenzabstände für das geplante Gebäude einzukalkulieren sind. Weiterhin beraten wir Sie bei Grundstücksteilungen und prüfen ob die Teilung mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei den behördlichen Genehmigungen, stellen notwendige Anträge (z.B. Baulastanträge, Teilungsanträge) und halten den Kontakt mit dem zuständigen Bauamt, um bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Mängel bei der Objektplanung zu vermeiden und den Bauherrn rechtsfehlerfrei durch das Genehmigungsverfahren zu begleiten.