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Fleischer & Teusner Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Vermessung, Landschaft, Straße

Planung & Beratung

Geoinformation, also Information mit Raumbezug, ist ein wichtiges Wirtschaftsgut des öffentlichen und privaten Lebens.

Geoinformationen bilden die Grundlage der Webdienste (WMS), welche von Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Der Web Map Service bietet die Möglichkeit zum Abrufen von beispielsweise geografischen, thematischen und topografischen Karten über das Internet.

Planung und Beratung

Machbarkeitsstudien

Eine Machbarkeitsstudie überprüft mögliche Lösungsansätze für ein Projekt hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit. Lösungsansätze werden analysiert, Risiken identifiziert und Erfolgsaussichten abgeschätzt. Man überprüft dabei, ob der optionale Lösungsweg die vereinbarten Projektergebnisse erzielt. Wir planen für Sie den bestmöglichen Weg für Ihr Vorhaben.

Machbarkeitsstudien

Entwurfsplanung für den Leitungsbau und Erstellung von Einreichungsunterlagen

Wir planen für Leitungsbetreiber sämtlicher Sparten neue Kabeltrassen. Unser Leistungsumfang reicht hierbei von der Ersterkundung möglicher Trassenverläufe über die Entwurfsplanung bis zum Erstellen von Einreichungsunterlagen für behördliche Genehmigungen. Neben der Planungsleistung wird unser Angebot durch die vollständige vermessungstechnische Betreuung während der Bauphase abgerundet. Dies umfasst im Einzelnen die Anzeigen von Grundstücksgrenzen und des geplanten Leitungsverlauf, dem Einmaß der Leitungen und der Erstellung von analogen und digitalen Bestandsplänen.

Entwurfsplanung für den Leitungsbau
Leitungsplanung Erstellung von Einreichungsunterlagen

Bodenordnung

Die Bodenordnung dient der Neuordnung von Flurstücken/Grundstücken. Dabei unterscheidet man zwischen der Bodenordnung im ländlichen Raum (Flurbereinigung) und der Bodenordnung im städtischen Raum (Umlegung).

Ziel ist die den Anforderungen der Nutzung entsprechende Umstrukturierung der Grundstücksordnung.

Bei der Flurbereinigung ist dies das Zusammenlegen kleinerer und zersplitterter Flächen zu größeren und wirtschaftlich nutzbaren Flächen.
Bei der Baulandumlegung werden bebaute und unbebaute Grundstücke so neugeordnet, dass Grundstücke entstehen, die nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind.

Bodenordnung

Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Aufgrund einer Vielzahl von baurechtlichen Vorschriften gewinnt die baurechtliche Beratung zunehmend an Bedeutung und wird auch verstärkt in Anspruch genommen. Dabei unterscheidet man das Baurecht grundsätzlich in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Das Planungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bundesweit einheitlich geregelt, erklärt „was wo“ gebaut werden kann und regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Das Bauordnungsrecht, als Landesrecht, wird von den Bundesländern in Landesbauordnungen geregelt, regelt demgegenüber vor allem „wie“ gebaut werden kann und regelt damit die bautechnischen Anforderungen an ein Bauvorhaben (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz).

Wir prüfen für Sie die Rahmenbedingungen, u.a. ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt, ob evtl. Baulasten auf dem Grundstück liegen oder welche Grenzabstände für das geplante Gebäude einzukalkulieren sind. Weiterhin beraten wir Sie bei Grundstücksteilungen und prüfen ob die Teilung mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei den behördlichen Genehmigungen, stellen notwendige Anträge (z.B. Baulastanträge, Teilungsanträge) und halten den Kontakt mit dem zuständigen Bauamt, um bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Mängel bei der Objektplanung zu vermeiden und den Bauherrn rechtsfehlerfrei durch das Genehmigungsverfahren zu begleiten.

Bauordnung- und Bauplanungsrecht