Amtlicher Lageplan
Bei der Planung Ihres Bauvorhabens und zur Abgabe des Bauantrags bei der Baubehörde benötigen Sie einen Lageplan zum Bauantrag entsprechend der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW).
Der Lageplan wird auf der Grundlage amtlicher Katasterunterlagen, eigener Vermessungen des Baugrundstücks sowie der näheren Umgebung, und durch die Einarbeitung bestehender baurechtlicher Vorgaben erstellt. Der Lageplan stellt also ein Abbild der Örtlichkeit dar und gibt Ihnen und Ihrem Architekten die Möglichkeit, unter Beachtung des baulich Machbaren und des rechtlich Zulässigen, Ihre Planungen festzulegen.
Steht die Planung fest, wird anhand der Bauzeichnungen Ihres Architekten / Bauingenieurs das Projekt in den Lageplan eingetragen. Zusammen mit der Höhenfestlegung, den daraus resultierenden Abstandsflächen und der Ermittlung und Eintragung der Grundstücksausnutzung (GRZ, GFZ) sowie der Eintragung der geplanten Entwässerung erhält der Lageplan seine endgültige Fassung und wird als wesentlicher Bestandteil des Bauantrags beim Bauamt eingereicht.
Gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (§ 3 Absatz 3 Nr. 1-4 BauPrüfVO NRW) muss der Lageplan von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichen Glauben beurkundet werden, wenn:
- die Grenzen des Baugrundstücks nicht festgestellt sind
- für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können
- eine Grenzüberbauung vorliegt
- oder auf dem Baugrundstück bzw. auf angrenzenden Grundstücken Baulasten ruhen.
Da es sich beim amtlichen Lageplan um ein hoheitliches Produkt handelt, welches mit öffentlichem Glauben beurkundet wird, muss die Abrechnung zwingend nach der Vermessungsgebührenordnung NRW erfolgen.
Liegen keine der vier oben stehenden Bedingungen vor, kann auch ein einfacher Lageplan zum Bauantrag erstellt werden, der in der Regel eine kostengünstige Variante darstellt.